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Walther von der Vogelweide, ›Der ku̍nic, min herre, lech mir gelt ze drissec marken‹ (C 314) Lied zurückLied vorDruckerTEI Icon

Überlieferung (Synopt. Schema)

C Wa 314
Z Wa 24

Kommentar

Überlieferung: Die Spruchstrophe ist in C und Z mit mehreren Varianten, die allerdings die Semantik nicht tangieren, überliefert.

Form: .6-a .6-a .7-a // .6-b .7c .6c .7-b // .6d .6d .7d (Walther von der Vogelweide, Gespaltene Weise (König-Friedrichs-Ton)), siehe Tonkommentar.

V. 2f. sind auftaktlos. In Z V. 4 kommt es zu Hebungsprall (wól ín), und C V. 10 ist unterfüllt.

Inhalt: Der Sprecher hat von seinem Lehensherrn, dem König (vermutlich ist Otto IV. gemeint), ein wertvolles Lehen oder Geschenk erhalten. Worum es sich dabei handelt, verrätselt die Strophe wohl intentional: Es passt nicht in verschließbare Behältnisse (V. 2f.), klingt nach viel, ist aber nutzlos (V. 4), weil man es weder fassen, hören, noch sehen kann (V. 5). Auch die Kleriker, deren disputieren (V. 8) der Sprecher für unbedeutend hält, können diesen sonderbaren Besitz nicht bei ihm aufspüren.

Sarah Hutterer

Kommentar veröffentlicht am 08.09.2025.
 C Wa 314 (310 [326]) = L 27,7; RSM ¹WaltV/8/5aZitieren
Digitalisat
Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 139ra
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