Überlieferung: Bei B Wa 88 bzw. C Wa 224 handelt es sich wohl um ein einstrophiges Lied. In f ist die Strophe Teil der erweiterten Fassung von ›Ich wil teylen, ee ich var‹. Die Strophe weicht jedoch metrisch leicht von der ›Testamentstrophe‹ (B Wa 62 / C Wa 154) ab, von der diese erweiterte Fassung ausgeht, und ist in beiden Handschriften nicht direkt anschließend an sie überliefert. Daher kann kein Zweifel daran bestehen, dass die von f hergestellte Verbindung sekundär ist.
Ein großer Teil der Forschung sieht B Wa 88 bzw. C Wa 224 als zweite Strophe eines zweistrophigen Liedes (so etwa in den Ausgaben Wa/Bei oder Schweikle). Dagegen sprechen jedoch ein Wechsel der Initialfarbe in C sowie metrische Differenzen zwischen B Wa 87 und 88 (bzw. C Wa 223 und 224). Vgl. den Kommentar zu B Wa 87f. (bzw. C Wa 223f.).
Teilweise gilt B Wa 88/C Wa 224 in der Forschung als ›unecht‹ (vgl. den Überblick zur gesamten Überlieferungssituation bei Schweikle, S. 752).
Form: .4a .4b / 4a .4b // .5c .5c 4d 2-e 3-e 3-f 3-f 5d
Zwölfzeilige Stollenstrophe, V. 5, 6, 11 und 12 lassen sich (je nach Lesart) auch mit jeweils einer Hebung mehr realisieren.
Inhalt: Minnelied/Hofkritik.
In diesem etwas dunklen Lied (das aber auch in der zweistrophigen Zusammenstellung mit B Wa 87/C Wa 223 nicht leichter verständlich wird) äußert das Sänger-Ich seine Hoffnung, zurück (an den Hof?) kommen zu dürfen. Er habe etwas gehört, womit er manige (Damen?) erwerben könne. Im zweiten Teil erfolgt eine Kritik an denen, die (falsch) schwören, wobei Gott als Richterinstanz angerufen wird.
Björn Reich
C Wa 224 (220 [227]) = L 61,20Zitieren | |||
Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 134rb | |||
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