Überlieferung: Die Spruchstrophe ist in A und C überliefert.
Form: .3-a .3-a .4b / .3-c .3-c .4b // .4d .4d .3-e / .4f .4f .3-e / .2-g 3-g (Walther von der Vogelweide, Meißnerton), siehe Tonkommentar.
V. 3 ist beschwerte Hebung (lántgràven) anzusetzen, und V. 11 hat zweisilbigen Auftakt. Zu Hebungsprall wegen synkopierter Formen kommt es in V. 4 (zwáre) und C V. 7 (swuͦrn). V. 14 weist nur zwei Hebungen auf.
Inhalt: Aufforderung, der Kaiser solle das Vergehen des Landgrafen offenbaren, weil dieser, ohne es zu verhehlen, sein Feind war. Das unterscheidet ihn von den zagen (V. 6), die im Geheimen opponiert und einander schließlich gegenseitig verraten haben. V. 3 liest die Forschung überwiegend mit Konjektur (vgl. Apparat II, der einen Teil der Vorschläge dokumentiert; alle laufen auf ein Verständnis wie ›den Fehler verzeihen‹ hinaus): Als sinnwidrig an der hsl. Lesart hat man angesehen, dass der Sprecher auf Bestrafung des Landgrafen dringen könnte, wo dessen Gegensatz zu den zagen doch gerade seine Parteinahme für diesen näherlege. Für die hsl. Lesart plädiert Cutting, der den Kaiser dazu aufgefordert sieht, dem Feind mehr nachzuweisen (vür brechen »to prove or make clear«) als eine »honorable difference of opinion«. Folge man der Hs., trete der Sprecher nicht als Apologet, sondern als »outspoken vindicator of his friend's integrity« auf.
Während Forschungskonsens ist, dass mit dem erwähnten keiser (V. 1) Otto IV., und mit dem lantgraven (V. 3) Hermann I., der Landgraf von Thüringen und Pfalzgraf von Sachsen, gemeint ist, ist die Identifikation der anonymen intriganten zagen (V. 6) problematisch (vgl. dazu Bein).
Sarah Hutterer