Überlieferung: Die Strophe ist in C und D mit kleineren textlichen Abweichungen überliefert.
Form: (.)4a (.)4a .5-b / (.)4c (.)4c .5-b // (.)4-d (.)4-d (.)4e .5-f (.)4-g (.)4-g (.)4e .5-f (.)4e (Walther von der Vogelweide, Hofweise (Wendelweise; Wiener Hofton)), siehe Tonkommentar. Die Strophe enthält eine Vielzahl dreisilbiger Takte (etwa in V. 2, 4, 6 usw.).
Inhalt: Die Strophe beklagt das Verhalten der Menschen, insbesondere den Bruch mit dem göttlichen Gebot der Nächstenliebe. Der Bildbereich schließt an Jesu Rede vom Weltgericht (Mt 25,31–46) und damit lose an die tongleiche Spruchstrophe C Wa 301 an. Auffällig ist, dass hier das Christuswort ins Persönliche gewendet und direkt auf das Sänger-Ich bezogen wird (V. 5).
Ausführlich arbeitet die Strophe die natürliche Gleichheit aller Menschen heraus, eine Gleichheit, die durch ihre gemeinsame natura schon bei der Geburt vorgegeben ist (V. 7) und in der Gleichheit aller Menschen im Tod mündet. Dabei greift Walther das eindrückliche Bild vom Beinhaus auf, in dem die Knochen der Verstorbenen nicht mehr unterscheidbar sind, weil ihnen die Standesinsignien nun fehlen, wobei D zumindest einräumt, das ein Wiedererkennen der Toten möglich wäre, wenn man sie als Lebende noch gekannt hätte (D V. 11), während in C auch diese Vorkenntnis angesichts des Nagens der Würmer wenig hilfreich ist.
Björn Reich
C Wa 302 (298 [316]) = L 22,3; RSM ¹WaltV/7/5aZitieren | |||
![]() Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 138ra | |||