Überlieferung: Die Strophe ist unikal in C überliefert.
Form: .4a .4a / (.)5-b (.)5-b // (.)5c .4-d (.)4-d .4c (Walther von der Vogelweide, Bognerton), siehe Tonkommentar.
Inhalt: Angeprangert werden ordo-Überschreitungen im Sinne einer nach Walthers Meinung verqueren (›twerhes‹; V. 8) Lebenseinstellung: Die Überschreitung von Standes- (V. 3) und hier auch Geschlechtergrenzen (V. 2) war ein beliebtes Thema der Spruchdichtung. Dabei teilt Walther die Menschen in jeweils antithetische Gruppen (Kleriker/Ritter, jung/alt, Frau/Mann).
Mit den jungen altherren und den alten jungherren (V. 6f.) ist zudem das Problem unverdienter Vetternwirtschaft und Protektion angesprochen: Haidacher, S. 323 weist darauf hin, dass es sich bei altherren um einen Terminus technicus handelt, nämlich um die kirchlich stimmberechtigten Domherren (im Gegensatz zu den nicht-stimmberechtigten iuniores canonici): Gemeint ist also wohl, dass ältere, verdiente Geistliche zu Gunsten jüngerer übergangen werden.
Björn Reich
C Wa 287 (283 [301]) = L 80,19; RSM ¹WaltV/14/10Zitieren | |||
Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 136vb | |||