Überlieferung: Die ›Spottstrophe auf Atze‹ ist unikal in C überliefert. Die Strophe steht in engem Zusammenhang mit der ›Klage gegen Atze‹ im Zweiten Thüringerton.
Form: .4a .4a .5-b / .4c .4c .5-b // .5-d .5-d .7e .5-f .5-f .7e .7e (Walther von der Vogelweide, Erster Thüringerton), siehe Tonkommentar.
Inhalt: Die Strophe greift den ›Pferdestreit‹ mit dem 1196 urkundlich belegten Thüringer Ministerialen Gerhart Atze erneut auf. Wo von einem realen Rechtsstreit zwischen Walther und Atze ausgegangen wird, wird sie meist als Replik auf einen verlorenen Prozess angesehen. Dass sich das Sänger-Ich hier in einem überaus dynamischen Dialog mit einem Knappen befindet, betont seine Ritterwürdigkeit; Atze selbst hingegen wird zum Reittier degradiert. Insgesamt werden viele Tiervergleiche verwendet, wobei vor allem die Bedeutung der guldin katzen (V. 5) unklar bleibt und in der Forschung kontrovers diskutiert wird (vgl. Klein, S. 77). Unter dem guggaldei (V. 11) wird meist ein Kuckuck verstanden, der hier für Atzes »Wichtigtuerei [...], sein lärmiges Wesen oder sein Schmarotzertum« (Schweikle, S. 493) stünde. Schwer zu deuten ist auch der Strophenschluss: Dass der Knappe am Ende der Strophe (möglicherweise) aufgefordert wird, ohne Reittier heimzuziehen, wird teilweise als eine Art vorsichtige captatio benevolentiae angesehen, mit der der überaus bissige Spott der Strophe gemildert werden solle.
Björn Reich
C Wa 33 (30 [30]) = L 82,11; RSM ¹WaltV/15/1Zitieren | |||
Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 126va | |||