Überlieferung: Die Strophen dieses Tons sind als zusammengehöriges Bar in BC überliefert. Die Reihenfolge und der Textbestand sind identisch, nur fehlt in B die zweite C-Strophe.
Form: 6-a 6*7b / 6-a 6*7b // 5b 5c 5c (Walther von der Vogelweide, Ton IV), siehe Tonkommentar. Die Strophen weisen so starke metrische Unregelmäßigkeiten auf, dass bisweilen von zwei Tonvarianten ausgegangen, meist aber metri causa in den Text eingegriffen wurde. Die zahlreichen im Tonkommentar vermerkten unterfüllten Verse können in der Regel leicht geglättet oder ›zurechtgelesen‹ werden.
Inhalt: Die Strophen bilden einen engen inhaltlichen Verbund und werden meist als religiöses Spruchlied gedeutet. Dabei treten die drei in B überlieferten Strophen durch ihren einleitenden Wehe-Ruf zu einer formalen Einheit zusammen. Inhaltlich bestehen aber engere Zusammenhänge zwischen C I/II und C III/IV.
In BC I wird im ersten Vers beklagt, dass die Ehre die deutschen Lande verlassen habe. Gedacht ist hier an eine Kreuzzugssituation (vgl. Tonkommentar), zu dem bei vielen eine offenkundig eher zögerliche Haltung besteht: Wer aber witze unde manheit, dar zuͦ silber unde golt (C I,2) besitze und dennoch daheim bleibe, der würde, so heißt es, die Gunst Gottes, der Engel und letztlich auch der frowen (C I,5) verlieren. In C II wird die Klage über den säumigen Kreuzzugsaufbruch mit einer gleichsam eschatologischen Drohung vor nahenden Naturkatastrophen gekoppelt. Dagegen helfe nichts als eben die ›Flucht‹ hin ze gottes grabe (C II,7).
Einen allgemeineren Ton schlagen die beiden folgenden Strophen an, die auch wieder ihre Entsprechung in B haben; hier steht nicht mehr der Kreuzzug, wohl aber die Sorge um das künftige Seelenheil im Zentrum der Betrachtung. Die muͤssigen lu̍te (C III,1), zu denen sich auch das Sänger-Ich zählen muss, hätten sich allzu sehr von den kurzen Freuden des Sommers (und darüber angedeutet allgemein von den weltlichen Freuden und dem Minneglück) blenden lassen (C III,6); besser wäre es gewesen, nach steten froͤiden (C III,7) zu streben. In C IV (bzw. B III) wird dafür (untypisch für Walther) der Vergleich mit Grille und Ameise aus der äsopschen Fabel bemüht: Die tôrn (C IV,6), die den rat der wisen nicht hören wollen, sind wie diejenigen, die der sorglosen Grille folgen und nicht rechtzeitig vorsorgen; dass auch damit wieder die Vorsorge für das jenseitige Heil gemeint ist, wird durch die im letzten Vers aufgegriffene Differenz zwischen dort und hie (C IV,7) deutlich.
Bemerkenswert ist, dass Walther in C III/B II »sein eigenes Metier, den (sommerlichen Minne-)Sang« (Schweikle, S. 784) kritisiert bzw. gegenüber der geistlichen Vorsorge als problematisch darstellt.
Björn Reich
B Wa 9 = L 13,5; RSM ¹WaltV/4/1aZitieren | |||
![]() Weingartner Liederhandschrift (Stuttgart, LB, HB XIII 1), pag. 142 | |||
I | |||
B Wa 10 = L 13,19; RSM ¹WaltV/4/2aZitieren | |||
![]() Weingartner Liederhandschrift (Stuttgart, LB, HB XIII 1), pag. 142 | |||
II | |||