Das sog. Grimm’sche Fragment aus dem 14. Jahrhundert bewahrt auf einem Doppelblatt sechs Strophen in Regenbogens Briefweise. Die ersten drei Strophen sind aus Anlass des Rostocker Ritterfestes von 1311 abgefasst, die folgenden drei bringen Totenklagen auf Bischof Konrad von Lichtenberg von Straßburg (gest. 1299), Markgraf Otto IV. von Brandenburg (gest. 1308) und Herzog Waldemar IV. von Schleswig (gest. 1312).
Die Handschrift ist kaum lesbar, weshalb die von ihr überlieferten Texte erst einmal noch nicht ediert worden sind.