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Walther von der Vogelweide, ›Ich gesprach nie wol von guͦten wiben‹
C
C Wa 104 (101 [106])
IC Wa 104 (101 [106]) = L 100,3
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 129rb
C Wa 105 (102 [107])
IIC Wa 105 (102 [107]) = L 100,10
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 129va
C Wa 106 (103 [108])
IIIC Wa 106 (103 [108]) = L 100,17
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 129va

Kommentar

Überlieferung: Das drei­stro­phige Lied ist unikal in C überliefert.

Form: 5-a 4b / 5-a 4b // .4c .4x .3c

Kanzonenstrophe. Entgegen dem Schema ist I,7 auftaktlos und III,2 auftaktig.

Inhalt: Minneklage. Der Sprecher stellt in Str. I die zweifache Wirkung seines Sangs dar, der ihm zum einen als Remedium gegen sein eigenes Leid dient und zum anderen den guͦten wiben Freude bereitet. Der Lohn seiner Dame für den geleisteten Dienst bleibt jedoch aus (Str. II), wohingegen der Lohn froͤmde[r] wib nur ein unzureichender Dank ist (III,1–4). Am Ende wird die in Str. I bekundete tröstende Wirkung des Sangs infrage gestellt. Das Ich ordnet sich zwar dem Willen der Dame unter (III,5), bedauert aber seine werc (sein Verhalten? seinen Sang?), wenn es damit nichts erreichen kann (III,6f.).

Milena Müller

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