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Schelte des Burgauer Hofes, an dem das sprechende Ich keine Aufnahme findet und dessen Herrn man ihm vorenthält (?). Als historische Adresse der Schelte infrage kommen Markgraf Heinrich III. († um 1241) oder Heinrich IV. († um 1293). Bemerkenswert ist der literarische Anspielungsreichtum: Nach Burgau führen so wenige Wege wie nach Golois, das Gawin erfolglos gesucht hatte (Wirnt von Gravenberg, ›Wigalois‹; dort Gâlois und Gâwein); der Burgherr wiederum wird von seinen Leuten vor dem Ankömmling in Schutz genommen, als gelte es, den Ermenrich der ›historischen‹ Dietrichsage gegen den zornigen Eckehart (der mit der Obhut über die von Ermenrich getöteten Harlungen betraut war) zu schirmen. Bei genauerem Zusehen werden die Vergleiche labil: Gawein hat Jorams Land aus eigenem Willen verlassen, dass er es (ohne Führer und Zaubergürtel) nicht mehr findet, hat er selbst verschuldet; Eckehart wiederum ist in der Heldensage weniger für seinen Zorn als für seine unbedingte Treue bekannt. Ob diese Schieflagen in der Natur des Vergleichs liegen oder doch auf eine ironische Lesart führen, sei dahingestellt.
Zu Überlieferung, Form und Musik siehe auch den Tonkommentar.
Florian Kragl