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Walther von der Vogelweide, ›HErne hat nicht wol getruͦnken, der sich uberdrinket‹
B als neue Leitversion
Z Wa 18
 
 Z Wa 18 = L 29,35; RSM ¹WaltV/​8/​15b
Überlieferung: Münster, Staatsarchiv, Msc. VII Nr. 51, fol. 2ra
B Wa 35
 
 B Wa 35 = L 29,35; RSM ¹WaltV/​8/​15a
Überlieferung: Stuttgart, LB, HB XIII 1, pag. 150

Kommentar

Überlieferung: Die Spruchstrophe ist in B und Z mit mehreren Varianten überliefert, die die Semantik nicht verändern.

Form: .6-a .6-a .7-a // .6-b .7c .6c .7-b // .6d .6d .7d (Walther von der Vogelweide, Gespaltene Weise [König-Friedrichs-Ton]), siehe Tonkommentar.

BZ V. 2 und Z V. 4 sind überfüllt; BZ V. 5 und B V. 9 sind auftaktlos.

Inhalt: Mahnung zum Maßhalten beim Trinken. Wer übermäßig trinkt, versündigt sich und macht sich lächerlich.

Das Maßhalten verhandelt auch die Str. B Wa 34 et al., die in B unmittelbar vorausgeht und in Z unmittelbar nachfolgt.

Sarah Hutterer

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