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›Swer houbetsu̍nde unt schande tuͦt‹
D Namenl/1r 246
 
 D Namenl/1r 246 = L 22,18; RSM ¹WaltV/​7/​6b
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 350, fol. 39va

Kommentar

Überlieferung: Die Strophe ist in C und D mit einigen textlichen Abweichungen überliefert.

Form: (.)4a (.)4a .5-b / (.)4c (.)4c .5-b // (.)4-d (.)4-d (.)4e .5-f (.)4-g (.)4-g (.)4e .5-f (.)4e (Walther von der Vogelweide, Hofweise [Wendelweise; Wiener Hofton]), siehe Tonkommentar.

Inhalt: Die Besitzgier wird gerügt. Dabei gerät durch die Fixierung auf das guͦt sowohl Gottes hulde als auch die weltliche êre in Gefahr, wobei die hoͮbetsu̍nde (V. 1) für die Gefährdung der Seele und die schande (V. 1) für die Gefährdung des weltlichen Ansehens stehen. Solche Menschen, ebenso wie diejenigen, die ihnen nacheifern, sind tôren (V. 6), die den wisen (V. 7) gegenübergestellt werden, die lieber lib, wib unde kint (V. 9) als die gottes hulde (V. 8) verlieren würden. Die Strophe schließt mit dem Verweis auf die innere Verstandesblindheit des tôren, ein zentrales Thema des didaktischen Sprechens.

Björn Reich

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