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Walther von der Vogelweide, ›Stete ist ein angest unde ein not‹
C Wa 90 (87 [92])
I
IC Wa 90 (87 [92]) = L 96,29
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 128vb
C Wa 91 (88 [93])
II
IIC Wa 91 (88 [93]) = L 97,1
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 128vb
C Wa 92 (89 [94])
III
IIIC Wa 92 (89 [94]) = L 97,12
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 129ra
C Wa 93 (90 [95])
IV
IVC Wa 93 (90 [95]) = L 97,23
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 129ra

Kommentar

Überlieferung: Das vier­stro­phige Lied ist unikal in C überliefert.

Form: (.)4a (.)4b (.)4c / (.)4a (.)4b (.)4c // (.)5-d (.)4-d (.)4e (.)5x (.)4e

Kanzonenstrophe mit freiem Auftakt. III,5 und IV,10 sind unterfüllt. Alternativ zur oben angesetzten Waisenterzine können die beiden V. 10f. auch als Langzeile aufgefasst werden, denn während in den Str. III und IV am Ende der Reimwaise in der Hs. ein Reim­punkt steht, fehlt ein solcher in den Str. I und II.

Inhalt: Minneklage. Besonders die Str. If. sind vom ubiquitär eingesetzten Leitwort stete durchsetzt, das im Lied verhandelt und argumentativ differenziert (Str. II) wird. Nach einer Beschreibung ihrer negativen Auswirkungen und Anrufung der personifizierten Stete (I,7), der er sich entziehen will, wendet sich der Sprecher in Str. II–IV an die Dame: Sie soll seine Erfolglosigkeit wandeln (II,9), die lange Dauer seines Leidens bedenken (III,10f.) und den rechtmäßigen Lohn gewähren (IV,10f.).

Sarah Hutterer

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