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Ulrich von Singenberg, ›Ez nam ein wittiwe einen man hie vor in alten ziten‹
A Singenb 112
 
 A Singenb 112 = SMS 12 30 II; RSM ¹UlrS/​4/​2; L 106,24
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 357, fol. 20r

Kommentar

Überlieferung: Die Spruchstrophe ist unikal in A überliefert.

Form: .7-a .7b / .7-a .7b // .7b .3c .7c (Ulrich von Singenberg, Ton XXXII), siehe Tonkommentar.

Inhalt: Mahnung. Bei der Hochzeit einer Witwe kam unter den Gästen ein großer Streit darüber auf, wie man ihr das Gebände anlegen sollte, und schließlich legte sie es sich selbst an. Der in V. 6 apostrophierte König wird gemahnt, dass nur dieses selbst angelegte Gebände angemessen gewesen sei.

Seit Wackernagel/Rieger, S. XVII (vgl. auch Bartsch, S. XXXIII) bezieht man die Strophe auf die Abwesenheit des Kaisers (Friedrichs II.) in Italien. So zur Witwe geworden, nimmt sich das Heilige Römische Reich nun den König, Friedrichs Sohn Heinrich VII., zum Mann. Das selbst angelegte Gebände bedeute entsprechend die Selbstregierung des Reichs, die der König akzeptieren solle.

Sarah Hutterer

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