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Walther von der Vogelweide, ›Swer sich des steten fru̍ndes durh ubermuͦt beheret‹
A als neue Leitversion
C Wa 324 (320 [336])
 
 C Wa 324 (320 [336]) = L 30,29; RSM ¹WaltV/​8/​18
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 139va
A Singenb 109
 
 A Singenb 109 = SMS 12 29 I; L 30,29; RSM ¹WaltV/​8/​18
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 357, fol. 20r
A Singenb 110
 
 A Singenb 110 = SMS 12 29 II; Wa/​Bei 11 I*; RSM ¹WaltV/​8/​19
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 357, fol. 20r

Kommentar

Überlieferung: Str. I ist in C als Einzelstrophe unter Walther von der Vogelweide überliefert und in A unter Ulrich von Singenberg mit einer weiteren Strophe zu einem Bar verbunden. Str. II ist unikal in A überliefert, und Lachmann hatte sie Walther zugeschlagen, weshalb sie lange Zeit als Walther-Strophe besprochen wurde. Die Überlieferung gibt dazu keinen Anlass; entsprechend ist Str. II bei Wa/Bei nunmehr als Strophe in einem Ton Walthers in den Anhang ausgelagert (vgl. Wa/Bei, S. 587f.).

Form: .6-a .6-a .7-a // .6-b .7c .6c .7-b // .6d .6d .7d (Walther von der Vogelweide, Gespaltene Weise [König-Friedrichs-Ton]), siehe Tonkommentar.

A II,8 ist schwere Hebung anzusetzen (íetslìcher).

Inhalt: Str. I warnt vor Hochmut gegenüber einem Verwandten; denn wenn es um Leben und Besitz gehe, seien Verwandte zuverlässiger als Freunde. Die Strophe schließt mit einem bekannten Sprichwort: In der Not helfe das erprobte Schwert des Verwandten (A) bzw. der Verwandte selbst oder ein erprobtes Schwert (C). In Str. II will der Sprecher nicht weiter seiner Wahrnehmung und seinem Urteil trauen, weil diese ihm dazu geraten haben, sich zwei (Verwandten oder Freunden?) zuzuwenden, die nicht stete waren (II,4; nimmt I,1 wieder auf). Die Schneide, die sich umkehrt, wo sie schneiden sollte (II,5), ist dem Bild des erprobten Schwerts (I,10) entgegengesetzt. Beschlossen wird die Strophe mit einer (Selbstan-)Klage.

Sarah Hutterer

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