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Überlieferung: Das dreistrophige Lied ist in A unter Niune, in C unter dem Markgrafen von Hohenburg und in O2 namenlos überliefert. Betrachtet man Niune als »einen begabten Vortragenden [...], unter dessen Namen Verschiedenes gekommen ist, was ihm nicht gehört« (Neumann, S. 126, vgl. auch den Autorkommentar zu Niune), so spricht vieles für die Zuschreibung an den Hohenburger.
Form (Hss. A u. C): .4a .4a 2-b / .4c .4c 2-b // .2d .2d .5e .2f .2f .5e 2-b
Der die beiden Stollen des Aufgesangs sowie den Abgesang beschließende V. 2-b hat jeweils intrastrophisch und im Fall der Str. I und III auch interstrophisch identischen Wortlaut, fungiert somit als Refrain. Seine Auftaktlosigkeit hebt diesen Refrain besonders hervor.
In Hs. O2 wird die Strophenform in mehrfacher Hinsicht umgebaut: 1) Die strenge Regelung des Auftakts wird aufgeweicht. 2) Die ursprünglich zweihebigen Verse der ersten (in Str. I auch der zweiten) Hälfte des Abgesangs zeigen eine Tendenz zur Vierhebigkeit bei gleichzeitiger Tendenz des jeweils ersten Verses zum Binnenreim (Str. II u. III). 3) Die ursprünglich fünfhebigen Verse des Abgesangs zeigen ebenfalls eine Tendenz zur Vierhebigkeit. 4) Der Refrain erscheint ein weiteres Mal nach der ersten Hälfte des Abgesangs. 5) In Str. III begegnet zu Beginn des Abgesangs statt männlicher weibliche Kadenz, was auf eine prinzipielle Austauschbarkeit der Kadenztypen hindeuten könnte.
Inhalt: Das Wächtertagelied ist als Gespräch des Wächters (rahmende Strophen) mit der Dame (mittlere Strophe) in Szene gesetzt, das in wirkungsvollen Antithesen (der Wächter befiehlt der Dame, den Ritter zu wecken, diese befiehlt dem Geliebten hingegen weiterzuschlafen, beides jeweils im Refrain) um die zentrale Figur des schlafenden Ritters kreist. Zu Ähnlichkeiten mit Wolframs Tagelied G *Wolfr 4–8, vor allem aber mit provenzalischen Tageliedern vgl. Mohr, S. 150–152, und Wolf, S. 75–79.
Justin Vollmann