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Heinrich von Veldeke, ›Man darf den boͤsen niht suͦchen‹
B Veld 35
 B Veld 35 = MF 65,5
Überlieferung: Stuttgart, LB, HB XIII 1, pag. 57

Kommentar

Überlieferung und Liedeinheit: Die Strophe ist mit geringen textlichen Abweichungen in BC im Korpus Heinrichs von Veldeke überliefert. In C ist sie mit den beiden umgebenden Strophen durch die gleiche Initialfärbung in einen Strophenzusammenhang gestellt.

MF/K fasst – entgegen der handschriftlichen Überlieferung – BC 35 mit BC Veld 15 zu einem zwei­stro­phigen Lied zusammen, ebenso MF/MT. Schweikle jedoch ediert BC 15 und BC 35 als Einzel­stro­phen, und auch Schneider, S. 84–94, argumentiert für ihre Selbstständigkeit.

Form: .4-a 4b / 4-a 4b // .4b 4-a 2-a+2-a

Es liegt eine durchgereimte siebenversige Stollenstrophe vor, die, bei Annahme des Binnenreims im letzten Vers, isometrische Vierhebigkeit aufweist. Die Verse 1, 3 und 6 können auch dreihebig mit Auftakt gelesen werden; möglicherweise sind ihre Kadenzen als klingende zu verstehen (dann vierhebig, so auch Schweikle).

Inhalt: Gnomische Strophe zum Umgang mit den Bösen.

Die Strophe gibt eine Warnung davor, gegen die Bösen vorzugehen; diese kommen ohnehin nicht voran (wie ein Springender im Schnee) und werden durch Versuche, etwas gegen sie zu unternehmen, nur feindseliger. Dass das Handeln der Bösen keine Aussicht auf Erfolg hat, wird mit einem Sprichwort am Ende der Strophe pointiert zusammengefasst.

Sandra Hofert

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