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Überlieferung: Das Lied ist in B zweistrophig überliefert. In C folgen drei weitere Strophen, deren erste, wiewohl in der Handschrift erst an späterer Stelle erscheinend, durch ein Verweiszeichen in das Lied eingeordnet ist.
Form: .5a .5b / .5a .5b // .5b .5c .5c .5c .5c
Während der Aufgesang der ersten Strophe zu einer daktylischen Realisierung (4a 4b / .4a 4b) zu drängen scheint, lässt der weitere Fortgang des Liedes nur regelmäßig alternierenden Rhythmus zu. Auftakt ist offenbar die Regel, wenngleich IV,2, V,1 und V,2 eher auftaktlose Realisierung nahelegen. II,4 ist überfüllt. Unreiner Reim begegnet in B I,1/3.
Inhalt: Während in der zweistrophigen B-Fassung auf die durchaus vorwurfsvolle, durch einen Wintereingang eingeleitete Minneklage (Str. I) unvermittelt das Eingeständnis der eigenen, nicht näher definierten Schuld folgt (Str. II), verbindet die C-Fassung diese sogar mit einer ausdrücklichen Entlastung der Minnedame, die sich mit Blick auf ihr gesellschaftliches Ansehen richtig verhalten habe (Str. III). Hierauf folgt die erstaunliche Wendung, wonach der Verlust des Dienstherrn schwerer wiegt als die Ungunst der Minnedame (Str. IV) – eine Relativierung der Minnethematik? Die ebenfalls nur in C enthaltene Schlussstrophe (Tenor: ›Ich habe keinen anderen Lohn verdient‹) wirft mit ihrem fast wörtlich an die Situation des von Laudine verstoßenen Iwein erinnernden Schlussvers (vgl. V,9 mit ›Iwein‹ V. 3224: in hete sîn selbes swert erslagen) ein episches Schlaglicht auf das Lied.
Justin Vollmann