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Überlieferung: Als zweite Strophe innerhalb der (mit einer Ausnahme) anonymen Sammlung von Sangspruchstrophen und Minnelyrik des Maastrichter Fragments. Die hier mit deutlicher Lücke zum Text der Strophe gesetzte Autornennung (Der tugentscribere) bezieht sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Folgestrophe M3 Namenl 3; nichtsdestotrotz ist auch die hier vorliegende Strophe immer wieder dem Tugendhaften Schreiber zugesprochen worden (vgl. Krass, S. 131f.; Lommatzsch, S. 164).
Form: .6a .6a .5-b / .6c .6c .5-b // .4d .6d .5-e / .4f .6f .5-e (Walther von der Vogelweide, Erster Philippston), siehe Tonkommentar.
Inhalt: Verurteilung männlicher Homosexualität als unminne (V. 1, zur Begriffsgeschichte vgl. Bein, S. 35f.) und als contra naturem (naturen viant, V. 12, zur Diskursgeschichte ebd., S. 39f.). Als Urheber wird Orpheus eingeführt – die Strophe steht damit in der Tradition Ovids, der in den ›Metamorphosen‹ Orpheus als auctor der Päderastie benennt (Buch X, 78–85, dazu Bein, S. 50–52; Krass, S. 138; Tervooren, S. 20f.). Sein zentrales Attribut, die Harfe, die im Aufgesang als Konkretum erscheint (V. 5), wird im Abgesang als Sexualmetapher verwendet (V. 11, s. Krass, S. 138; Lommatzsch, S. 166, 171f.).
Die Eingangsformulierung der Strophe, ein ander minne, könnte auf einen Zusammenhang mit der vorhergehenden, heute weitgehend verlorenen Strophe hinweisen. Diese endet im Lob der werde[n] minne (Transkription bei Tervooren, S. 4; vgl. RSM, Bd. V, S. 486 u. Krass, S. 135f.).
Stephanie Seidl