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›art gewirdet me von allen den die da lebn ... ......re helt‹ (B₁ *Reg/BriefW 1 2 3) Lied vorDruckerTEI Icon

Überlieferung

B₁ *Reg/BriefW 1 2 3

Kommentar

Überlieferung: Das Bar – Schröder, S. 187, setzt »drei einzelne [S]trophen« an – zum Rostocker Ritterfest ist unikal in B1 überliefert. Nicht stichhaltig sind die Argumente von Bleck, S. 51, dafür, dass die Handschrift die Str. II und III gegenüber ihrer ursprünglichen Folge umgestellt hat.

Form: Tonkommentar

Aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes des Fragments ist die Verseinteilung in den meisten Strophen kaum mehr rekonstruierbar; bei der Transkription wurde daher größtenteils auf Versumbrüche verzichtet.

Inhalt: Das Bar bezieht sich auf das zweite Rostocker Ritterfest vom Juni 1311, das sowohl in historischen (etwa Johann von Viktring, Heinrich von Herford, Ernst von Kirchberg, ›Detmar-Chronik‹) als auch in literarischen Quellen (Frauenlob F 91–94) seinen Niederschlag gefunden hat. Sein Veranstalter war der dänische König Erich VI. Menved, der in Deutchland Fuß zu fassen und den Adel gegen die Städte in Stellung zu bringen suchte. Auf dem Ritterfest schlug er seinen Neffen, den Markgrafen Waldemar von Brandenburg, zum Ritter. Dieser wird in allen drei Regenbogen-Strophen erwähnt, und da er in Str. II auch angesprochen wird, ist sein Tod 1319 terminus ante quem. Str. I lobt Waldemar und beglückwünscht ihn zur Ritterweihe; Str. II streicht die milte heraus, die dieser auf dem Ritterfest geübt hat, und ist also auch als Heischestrophe zu lesen; Str. III hebt die Bedeutung des Festes allgemein und für Waldemar hervor, indem sie auf die Zahl an Ritterschlägen verweist, die alles seit den Anfängen Roms (V. 1) Dagewesene übertrifft.

Schröder, S. 188, gibt Str. III so wieder:

»Seit Romulus zu Rom ritterschaft übte – der machte tausend <zu Rit>tern –, seitdem hat es keinen Tag gegeben, der – <wenn ich> das (ab)wä<g>(e) – <so rühm>lich ritterschaft <bestä>tigte, wie da vor Rostock an dem Mar<quis> [V. 5] von Brandenburg, dem ehrenreichen W<al>demar. Ich habe einen großen Teil (vil) der cronica Romano<rum> erforscht, die konnte mir solche ritterschaft durchaus nicht entdecken (irbarn), und so behaupte ich auch (ich wil ouch), daß sie nirgends solche ritterschaf<t> <nach>weist. [v. 9] Seit Romu<lus> im Anfang Rom zu gründen <sich anschick>te und <ein ganzes> Heer zu Rittern machte, <seit>dem hat es nie so prächtige ritterschaft gegeben. In dieser Sache will ich mich auf <die> Chronik der Römer berufen. Freier, stolzer Ma<r>quis Waldemar, des freue dich zu aller Zeit!«

Manuel Braun

Kommentar veröffentlicht am 17.09.2016; zuletzt geändert am 03.05.2024.
 B₁ *Reg/BriefW 1 = RSM ¹Regb/1/6Zitieren
Digitalisat
Berlin, Staatsbibliothek Preussischer Kulturbesitz, Nachlass Grimm 132,13, fol. 1r
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 I
 
 B₁ *Reg/BriefW 2 = RSM ¹Regb/1/7Zitieren
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Berlin, Staatsbibliothek Preussischer Kulturbesitz, Nachlass Grimm 132,13, fol. 1r
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 II
 
 B₁ *Reg/BriefW 3 = RSM ¹Regb/1/8Zitieren
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Berlin, Staatsbibliothek Preussischer Kulturbesitz, Nachlass Grimm 132,13, fol. 1v
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 III
 
 
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