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Der Kanzler, ›Ein vuhs zeinem rappen sprach‹ (C 70) Lied zurückLied vorDruckerTEI Icon

Überlieferung

C Kanz 70

Kommentar

Überlieferung: Die Strophe ist unikal in C überliefert.

Form: .4a .4b .4c .3d / .4a .4b .4c .3d // .4e .5-f .4e .5-f / .4g .5-h .4g .5-h,
Tonkommentar.

snabele in V. 3 ist apokopiert zu lesen.

Inhalt: Exempelstrophe, die jene adeligen Herren, die falsche Ratgeber und Schmeichler belohnten, anhand der äsopischen Fabel vom Fuchs und vom Raben (zu ihr Dicke/Grubmüller, S. 236–243) kritisiert: Sie verhielten sich, wenn sie valsches lop (V. 14) belohnten, ähnlich narrenhaft wie der Rabe, der seine Beute verliere, weil er der Heuchlerei des Fuchses verfalle. Der Sang­spruch richtet sich nicht nur gegen falsche Ratgeber im Allgemeinen, sondern, indem er eine Fabel aufgreift, »die schon in ihrer Handlung den Gesang zum Thema hat«, auch gegen andere Spruchdichter im Speziellen (Grubmüller, S. 248f.).

Stephanie Seidl

Kommentar veröffentlicht am 01.01.2019; zuletzt geändert am 05.02.2019.
 C Kanz 70 = KLD 28 XVI 13; RSM ¹Kanzl/5/13Zitieren
Digitalisat
Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 427va
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