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Der von Kürenberg, ›Leit machet sorge, vil lieb wunne‹ (B₂ 3–9) Lied zurückDruckerTEI Icon

Kommentar

Überlieferung: C tradiert unter Kürenberg dreizehn Strophen dieses Tons, die ersten sieben führt in gleicher Reihenfolge auch B₂. C hebt die Strophen nicht durch Wechsel der Initialfarbe vom vorangehenden Ton ab (vgl. auch Meinloh von Sevelingen). Die meisten Strophen sind Einzel­stro­phen, die jedoch teilweise lose miteinander verknüpft wirken (Schweikle, S. 362 und 379, spricht von Kleinzyklen). Zur Auseinandersetzung der Forschung mit der Strophenordnung siehe den Autorkommentar.

Form: entspricht als Reim­paarstrophe aus vier Langversen mit Schlussbeschwerung der ›Nibelungenstrophe‹. Grundschema ohne Beachtung der Auftakte:

3-+2-*3a 3-+2-*3a 3-+3b 3-+4b

Die Form weist zahlreiche Freiheiten auf. Str. I–IV und VIIf. haben im a-Reim klingende Kadenz, Str. Vf. und IX–XIII dagegen einsilbig volle; in beiden Varianten tragen die Abverse in V. 1f. drei Hebungen (dies wäre anders, würde man die zweisilbige Kadenz als weibliche deuten). An der Stelle der Zäsur hat die C-Überlieferung statt klingender wiederholt einsilbig volle Kadenz bei vierhebigem Anvers (I,3, IV,2, IX,3, XI,3), auch dies entspricht meist der Hebungsanzahl der Verse mit zweisilbiger Kadenz, wenn man von klingender Kadenz ausgeht. Mehrfach ist dies gestört: In C IX,2 verteilen sich auf den Anvers nur drei Hebungen bei einsilbig voller Kadenz, weswegen MF an der Zäsur leit zu leide ändern, und der Anvers von C XI,1 ist unterfüllt (2-).

Mit C III,3 und B₂ V,2 führen zudem beide Handschriften an unterschiedlicher Stelle statt eines Langverses nur einen Kurzvers mit ebenfalls einsilbig voller Kadenz. Entweder ist hier die Überlieferung verderbt oder die Form kann auch große Abweichungen integrieren.

Von formaler Freiheit zeugt V. III,4, der aus dem Schema fällt (4-+2b?). Ohne Schlussbeschwerung (also dreihebigen letzten Abvers) bleibt B₂ V,4. Auftakt kommt häufig vor, kann jedoch auch wegfallen.

In C I,1f. ist der Reim unrein (wunne : ku̍nde), in B I,1f. rein (wunne : chunne).

Inhalt: Der Ton setzt sich aus unterschiedlichen Strophen zusammen, Ich- und Rollenrede wechseln. Str. VI und VII bilden das zwei­stro­phige ›Falkenlied‹, mit dem die Überlieferung in B₂ endet.

Str. I: Frauenklage über eine wegen der merker (C I,3) verlorene Liebesbeziehung. Der erste Vers ist gnomisch. Wegen der ›banalen‹ Aussage zweier durch Komma getrennter Kurzsätze (»Leid bewirkt Sorge, große Freude bringt Glück«, Brunner, S. 31), wurde der erste Vers teilweise als ein einziger Satz aufgefasst (»sorge verleidet vil liebe wünne«, vgl. MF/KU, S. 18). In B₂ und C sind Syntax und Zeitverhältnisse leicht unterschiedlich (B₂ I,2f.: het ich chunne, unz mir ..., C I,2: gewan ich ku̍nde; daz mir ... ).

Str. II: Frauenstrophe. Das Ich thematisiert, wie es nachts an der Zinne stand und einen Ritter in Churenbergere wise (B₂ II,3) bzw. in Ku̍renberges wise (C II,3) singen hörte, also in der Melodie ›der Kürenberger‹ (als Ortsname) oder ›des Kürenbergers‹ (vgl. Worstbrock, S. 134f., siehe auch den Autorkommentar). Die Ortsangabe in C II,3 – der Ritter singt al us der menigin – fehlt B₂, stattdessen wird die Sprecherin in einer Inquitformel in B₂ II,4 als magedin bezeichnet. Auffällig ist die selbstbewusste Forderung der Sprecherin, der Ritter müsse das Land verlassen, wenn er nicht ihr Geliebter werden wolle (B₂) bzw. weil sie sich sonst an ihm erfreut (C; Brunner, S. 33), die teilweise als kritisch-ironisches Spiel mit Elementen des Frauendienstes gesehen wurde (z. B. Krohn, S. 124–127). Die Strophe wird oft mit Str. C X als sogenannter ›Zinnenwechsel‹ zusammengefasst.

Str. III ist ein Dialog zwischen Mann und Frau, der mit der Formulierung Jo stuͦnt ich nehtint spate (C III,1) an den Beginn von Str. II anschließt. Der Sprecher gibt zu, nachts vor dem Bett der Geliebten gestanden, jedoch nicht gewagt zu haben, sie zu wecken, worauf die Sprecherin ihn verflucht und entgegnet, sie sei schließlich kein wilder Eber (vgl. Tervooren). Statt des Vergleichs zwischen Tier und Frau (B₂) schließt C mit einer Inquitformel (ebd., S. 295f.). Die Strophe wird teilweise als Parodie gewertet (z. B. Schweikle, S. 367), teilweise als Minnedidaxe aufgefasst (Mertens, S. 50f.).

Str. IV: Frauenstrophe. Der Beginn variiert erneut die Semantik des Stehens (Swenne ich stan aleine). Aus den semantischen Feldern und Bildevokationen im stilus gravis sticht das hemede auffällig als Element eines stilus mediocris hervor (Gerok-Reiter, S. 110f.). Mit dem Verweis auf das Alleinsein, die leichte Kleidung, das Erröten der Sprecherin und den Rosen-Vergleich (in C als mögliche Marien-Assoziation rose an dem dorne, vgl. Wapnewski, S. 446f., 449–451) ist die Klage mit erotischen Komponenten durchsetzt (Krohn, S. 130f.).

Str. V: Klage über unerfüllte Liebe mit enigmatischem Gestus. Die Einordnung als Männer- oder Frauenstrophe ist unsicher; teilweise wird romanischer Einfluss angenommen (Kasten, S. 591).

Str. VI und VII: ›Falkenlied‹. Über die Falkenbildlichkeit sind die Strophen eng zusammengeschlossen. Das Ich erzählt in Str. VI im Präteritum, wie ihm ein Falke entflogen ist, den es geschmückt und länger als ein Jahr aufgezogen hatte. Str. VII scheint direkt anzuknüpfen: Das Ich sah später den (nun leicht anders) geschmückten valken schone fliegen (C VII,1). Erst der Liedschluss, der im Präsens steht, thematisiert ausdrücklich die Minne. Er ist in C und B₂ unterschiedlich: In C VII,4 wünscht das Ich, Gott möge diejenigen zusammenbringen, die einander lieben wollen; in B₂ bittet es, diejenigen sollen nicht getrennt werden, die einander rehte lieben. Das ›Falkenlied‹ lädt dabei zu unterschiedlichen Interpretationen ein (vgl. bereits Grimminger, S. 89: »So zahlreich die Forschungsbeiträge zum ›Falkenlied‹ sind, so widersprüchlich sind sie auch«; Schweikle, S. 369, spricht von einem »Musterbeispiel für kontroverse Deutungen«). Unsicher sind dabei die miteinander verknüpften Fragen, wie die Bildlichkeit von Falke und Schmuck aufzufassen ist (steht der Falke für den Geliebten, für die Liebesbotschaft, für die Sehnsucht an sich, was bedeutet der veränderte Schmuck etc.) und wer spricht (vgl. die Zusammenfassung von Forschungspositionen bei Schweikle, S. 369–371). Überwiegend wird das Lied als Frauenlied aufgefasst (vgl. z. B. MF/MT, Rollenmarkierung S. 25, Brunner, S. 199, Kasten, S. 587). Daneben gab es auch die Deutung als Wechsel mit Str. VI als Mannesstrophe und Str. VII als Frauenstrophe (Wesle, Ittenbach, S. 33f., 40). Kaum aufgegriffen wurde der Vorschlag von Wallner, es spreche ein männliches Ich.

Str. C VIII: Frauenklage. Das Ich muss sich vom Geliebten wegen der lugenere (C VIII,3) trennen.

Str. C IX: Werbestrophe und Treueversicherung. Mit dem boͤsen (C IX,4) kann ein Mann von niedrigem Stand oder schlechter Gesinnung gemeint sein (vgl. Schweikle, S. 372f.).

C X konstituiert mit Str. II den sogenannten ›Zinnenwechsel‹: Der Sprecher fordert auf, ihm Pferd und Rüstung zu bringen; er müsse das Land verlassen, da ihn eine Frau zu Liebe zwingen wolle. Bis hin zur Wortwahl wirkt die Strophe wie eine direkte Reaktion auf die Ankündigung der Sprecherin in II,4, der Ritter müsse du̍ lant rumen, oder sie vergnüge sich mit ihm. Der Zusammenhang der Strophen wird seit Karl Lachmann immer wieder betont (vgl. Schmid, S. 21–54), in Editionen sind sie meist als Wechsel zusammengestellt (z. B. bei Klein, S. 101, Brunner, S. 32, Kasten, S. 46f., Kasten, S. 38f., Brackert, S. 10 und 298).

C XI: Der Sprecher fordert die Geliebte zur Geheimhaltung auf: Sie solle sich wie der tunkel sterne verbergen und einen andern man anblicken, damit ihrer beider Liebe verborgen bleibt.

C XII: Werbestrophe. Das Ich muss wegen der Jugend der Geliebten mittels eines Boten um sie werben.

C XIII: Die erfolgreiche Minnewerbung wird verglichen mit der Falkenzähmung. Vor allem die ältere Forschung hat die Strophe meist als ›Prahlstrophe‹ aufgefasst, in neuerer Zeit dominieren die Ansätze, die sie als Ausdruck des Hochgefühls einer höfisch vorbildlichen Werbung deuten (Heinen, S. 355–357, Mertens, S. 51, Benz, S. 593).

Simone Leidinger

Kommentar veröffentlicht am 02.10.2021; zuletzt geändert am 06.05.2024.
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