Überlieferung: Die drei unikal in C überlieferten Strophen beschließen das Korpus des Ulrich von Baumburg.
Form: .6-a 7-a 2-b 2-b 5-c / .6-d 7-d 2-e 2-e 5-c // 2-c 3-f 4g 4g 2-h 2-h 5-f
Es liegen siebenzehnversige Stollenstrophen vor, wobei der c-Reim die beiden Stollen miteinander und mit dem Abgesang verbindet. V. 3, 4, 8, 9, 11, 12, 15 und 16 legen eine gemischt-daktylische Lesung nahe. III,6 ist überfüllt.
Inhalt: Allgemeiner Frauenpreis und Klage über den Verfall des Minnesangs stehen im Mittelpunkt des Liedes, das mit winterlichem Natureingang und Minneklage beginnt.
Was durch die Gaben des Maies in Schönheit geglänzt hat, muss diesen sündhaften Übermut nun im Winter büßen: Die Heide hat sich (folgt man der Konjektur) in den ›grauen Orden‹ begeben (Anspielung auf die Zisterzienser), die Lerche verzichtet nun demütig auf Gesang und Flug. Parallel dazu verbindet der Sprecher Minneleid und Tugendhaftigkeit. Anders als die Lerche hält ihn sein Leid nicht vom Singen ab; so will er seiner Geliebten immer dienen, denn wîp sint alr tugende fuͤgerin (I,17).
Der Sprecher preist in der zweiten Strophe alle tugendhaften Frauen. Man soll sie loben und mit ihr auch Gott als ihren Schöpfer. Ihre Güte ist eine dem Gral vergleichbare Gabe; ihre Ehre ist ein reicher Schatz.
In der dritten Strophe schließlich wendet sich der Sprecher an diejenigen, die von reinen wiben (III,1) abstammen. Sie sollen richten. Die Minne klagt an: Man vertreibe sie aus den deutschen Ländern, aufrichtige Minnelieder seien nicht mehr zu hören. Dann verkündet der Sprecher selbst das Urteil zugunsten der Minne: Man erkennt den von der Minne Abtrünnigen daran, dass er getragener kleider gert (III,13) (er also die Kleider eines anderen begehrt – vielleicht ein Zeichen für Täuschung und Hochmut [vgl. Str. I] und damit ein Bild für unaufrichtigen und sündhaften Gesang?). Solche falschen Minnesänger soll man zum Schweigen bringen; sie schaden den Frauen.
Sandra Hofert
C Baumb 16 = SMS 28 6 IZitieren | |||
Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 360ra | |||
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