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Der von Obernburg, ›Ir minnekliche minne mir betwungen hat‹
C
C Obernb 18 (17)
 C Obernb 18 (17) = KLD 40 VI

Kommentar

Überlieferung: unikal in C.

Form: .2-a+4b .2-a+4c / .2a+.4b .2a+.4c // .5-d .5-d .4e .6-c .4e

Mit den Konjekturen in V. 1f. (vgl. von Kraus, S. 306, und Hofmeister, S. 194–197) alternieren Hebung und Senkung über den Binnenreim hinweg; die Wortformen sind gängiger, insbesondere beim Adv. innecliche. Dem C-Schreiber war offenbar die Verbindung der Verse 1–4 durch reinen Reim wichtiger. Die hs. Tilgung der Endung von minneklich (I,1) könnte jedoch andeuten, dass in der Vorlage die Kadenzen der Binnenreime in V. 1 (minnekliche) und auch in V. 2 (innecliche) weiblich waren.

Inhalt: Die ein­stro­phige Minneklage ist geprägt von Kampfsemantik (vgl. V. 1: betwungen, V.4: widerstriten, V. 5: strit). Der Aufgesang ist zudem durchformt von der Opposition zwischen Herz und Verstand (vgl. V. 2: herze unde al die sinne, V. 4f.: versinde/minde), den Abgesang bilden Anreden, mit denen das Ich die Geliebte um Erhörung bittet.

Simone Leidinger

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