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Gottfried von Neifen, ›Beschiht des niht, so muͦs ich eine‹
C Neif 48
 C Neif 48 = KLD 15 XI
Überlieferung: Heidelberg, UB, cpg 848, fol. 35ra

Kommentar

Überlieferung: Die Strophe ist unikal in C überliefert. Sie ist eine von sechs Nachtrags­stro­phen im Korpus Gottfrieds von Neifen (vgl. Henkes-Zin, S. 116). Dies und der vorangehende Blattverlust machen wahrscheinlich, dass sie ursprünglich die letzte eines (fünf­stro­phigen?) Liedes war (vgl. von Kraus, S. 106).

Form: .4-a 4b / 2b+.2-a // 4c 4d 3d .5c

Von Kraus und Bartsch, S. 131, stellen eine Strophenform aus sieben vierhebigen Versen her – von Kraus dadurch, dass er konjiziert und verderbe umstellt, während Bartsch ohne Konjektur verderbe als Waise und Versschuss von V. 6 versteht mit lib als Binnenreim. Auch wenn rein vierhebige Strophenformen bei Gottfried von Neifen häufig sind (vgl. Kuhn, S. 47–52; wegen dieser Tendenz zur Symmetrie auch die vorliegende Darstellung mit Binnenreim), lässt die schmale Textgrundlage für diese Strophe kaum eine sichere formale Interpretation zu.

Inhalt: Mit der Strophe, vermutlich Abschlus eines Klagelieds, spricht ein Ich die suͤsse, reine Dame an. Diese laudativen Elemente verbinden sich in Hohe Minne-typischer Weise mit der Aufforderung, die Dame möge im Sinne der Minne richtig handeln und das Ich glücklich machen.

Simone Leidinger

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