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Der tugendhafte Schreiber, ›So we dem hove, der so rehte unhovelichen ste‹ (C 45–49) Lied zurückDruckerTEI Icon

Kommentar

Überlieferung: Das Strophenbar schließt in C das Korpus zum Tugendhaften Schreiber. In J findet es sich innerhalb der Alment-Sammlung Stolles, der der Tonautor ist (vgl. dazu den Tonkommentar). Die auffallende Varianz der beiden Textzeugen spricht dafür, dass »von zwei relativ unabhängigen Überlieferungssträngen auszugehen ist« (Zapf, S. 244).

Form: .7a .7a .4b .5-c / .7d .7d .4b .5-c // .4e .5-f .4e .7-f .7g .4x 5g, Tonkommentar. Auftakt fehlt an folgenden Stellen: C/J I,5; C II,10; C/J II,11; C/J III,1; J III,9f.; J IV,12; C/J V,11. Überfüllt sind J I,5 (die Alternanz ist hier durch Hebungsprall unterbrochen); C II,4f.; J V,10. In C II,14 ist auslautendes e zu elidieren, J II,14 hat Kadenztausch unter Wahrung der Hebungszahl (zweisilbig-klingend statt männlich).

Die Strophen sind durch zahlreiche Responsionsreime verbunden (s. die Auflistung in Lommatzsch, S. 141).

Inhalt: Zeitkritik in Form eines Streitgesprächs zwischen Gawan und Keie. Ersterer bittet Letzteren um rat unde lere (I,3), wie er sich in Zeiten moralischer Degeneration am Hofe Ansehen erwerben könne, gerade ohne auf unlautere Mittel zurückzugreifen (Str. I u. III). Keie negiert diese Möglichkeit: Opportunismus und Hyperkrisie seien regelrecht notwendig, um am Hof zu reüssieren (Str. II u. IV). Die Schlussstrophe lässt beide Gesprächspartner zu Wort kommen und pointiert ihre Standpunkte: Gawan hofft auf Residuen charakterlicher Integrität, Keie sieht ihn mit dieser Position auf verlorenem Posten.

Intertext: II,13f. ist »frühester deutscher Beleg des Sprichwortes ›Wes Brot ich eß, des Lied ich sing‹« (Müller, S. 231).

Stephanie Seidl

Kommentar veröffentlicht am 14.08.2019; zuletzt geändert am 31.01.2022.
 C Schreiber 49 = HMS II 102 XII 5; RSM ¹Tugdh/1/1aZitieren
Digitalisat
Große Heidelberger Liederhandschrift, Codex Manesse (Heidelberg, UB, cpg 848), fol. 307rb
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